Satzung
Die nachfolgenden Inhalte wurden aus dem bisherigen Webauftritt übernommen. Maßgeblich ist die beim Verein hinterlegte, aktuell beschlossene Satzungsfassung.
§ 1 Name, Sitz und Verbreitungsgebiet
Der Verein führt den Namen „MENSA ANIMALIS – Straubinger Tiertafel e. V.“ und besitzt die Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Straubing.
§ 2 Zweck
Zweck des Vereins ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Tierhalter durch die Unterhaltung einer Tiertafel. Diese vergibt gesammelte Futterspenden kostenlos an den genannten Personenkreis für dessen Haustiere, jedoch keine finanziellen Zuwendungen. Als Haustiere gelten insbesondere Katzen, Hunde, Meerschweinchen und andere Haustiere im engeren Sinne, nicht aber Großtiere.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
§ 4 Mitgliedschaft
- Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden.
- Die Mitgliedschaft wird schriftlich beantragt. Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung.
- Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod beziehungsweise bei juristischen Personen durch Auflösung.
§ 5 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 6 Organe
Organe des Vereins sind die Vorstandschaft, der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
§ 7 Vorstand und Vorstandschaft
Die Vorstandschaft besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden, dem Kassier, dem Schriftführer und dem Pressewart. Sie fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
§ 8 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich einzuberufen. Sie entscheidet über die ihr nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Vereinsangelegenheiten.
§ 9 Satzungsänderungen und Auflösung
Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins bedürfen der in der gültigen Satzung bestimmten Mehrheit. Bei Auflösung oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an eine steuerbegünstigte Körperschaft zur Verwendung für den Tierschutz.
Für eine vollständige, unterschriebene Fassung wenden Sie sich bitte an vorstandschaft@straubinger-tiertafel.de.