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Satzung

Die nachfolgenden Inhalte wurden aus dem bisherigen Webauftritt übernommen. Maßgeblich ist die beim Verein hinterlegte, aktuell beschlossene Satzungsfassung.

§ 1 Name, Sitz und Verbreitungsgebiet

Der Verein führt den Namen „MENSA ANIMALIS – Straubinger Tiertafel e. V.“ und besitzt die Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Straubing.

§ 2 Zweck

Zweck des Vereins ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Tierhalter durch die Unterhaltung einer Tiertafel. Diese vergibt gesammelte Futterspenden kostenlos an den genannten Personenkreis für dessen Haustiere, jedoch keine finanziellen Zuwendungen. Als Haustiere gelten insbesondere Katzen, Hunde, Meerschweinchen und andere Haustiere im engeren Sinne, nicht aber Großtiere.

§ 3 Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.

§ 4 Mitgliedschaft

  1. Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden.
  2. Die Mitgliedschaft wird schriftlich beantragt. Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung.
  3. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod beziehungsweise bei juristischen Personen durch Auflösung.

§ 5 Geschäftsjahr

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 6 Organe

Organe des Vereins sind die Vorstandschaft, der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

§ 7 Vorstand und Vorstandschaft

Die Vorstandschaft besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden, dem Kassier, dem Schriftführer und dem Pressewart. Sie fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.

§ 8 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich einzuberufen. Sie entscheidet über die ihr nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Vereinsangelegenheiten.

§ 9 Satzungsänderungen und Auflösung

Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins bedürfen der in der gültigen Satzung bestimmten Mehrheit. Bei Auflösung oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an eine steuerbegünstigte Körperschaft zur Verwendung für den Tierschutz.

Für eine vollständige, unterschriebene Fassung wenden Sie sich bitte an vorstandschaft@straubinger-tiertafel.de.